NIS-2 Selbstcheck
Sieben Angaben, zwei Minuten. Sie erhalten eine erste Einschätzung Ihrer Betroffenheit nach dem NIS-2-Umsetzungsgesetz per E-Mail — mit Begründung, nicht nur mit einem Ergebnis.
Was Sie erhalten
- Zuordnung Ihrer Tätigkeit zu Anhang I, Anhang II oder keinem der Sektoren
- Prüfung der Schwellenwerte nach § 28 BSIG
- Hinweis auf mögliche Betroffenheit über die Lieferkette nach § 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG
- Nachvollziehbare Begründung des Ergebnisses
Was Sie nicht erhalten
- Keinen Anruf. Wir benötigen Ihre Telefonnummer nicht.
- Keine automatische Aufnahme in einen Verteiler. Der Regulatorik-Radar ist gesondert und freiwillig.
- Keine Rechtsberatung. Der Selbstcheck ist eine technische Vorprüfung.
Lieber direkt sprechen?
Schreiben Sie an kontakt@soventra.de. Wir antworten innerhalb eines Werktags.
Keine Rechtsberatung gem. RDG. Für eine rechtsverbindliche Beurteilung empfehlen wir eine Fachanwaltsqualifikation für IT-Recht.
Und danach?
Der Selbstcheck ist kostenfrei und bleibt es. Er ersetzt keine belastbare Prüfung, sondern sagt Ihnen, ob eine solche notwendig ist.
Ergibt die Einschätzung eine Betroffenheit, ist der NIS-2 Betroffenheits-Check der nächste Schritt: ein schriftlicher Bericht mit Gap-Analyse aller zehn Mindestmaßnahmen und priorisiertem Maßnahmenplan, in fünf Arbeitstagen, für 1.900 € netto.
Wir melden uns nur, wenn Sie es wünschen. Ein Ergebnis „betroffen" führt nicht automatisch zu einem Verkaufsgespräch.