NIS-2 Selbstcheck

Sieben Angaben, zwei Minuten. Sie erhalten eine erste Einschätzung Ihrer Betroffenheit nach dem NIS-2-Umsetzungsgesetz per E-Mail — mit Begründung, nicht nur mit einem Ergebnis.

Was Sie erhalten

  • Zuordnung Ihrer Tätigkeit zu Anhang I, Anhang II oder keinem der Sektoren
  • Prüfung der Schwellenwerte nach § 28 BSIG
  • Hinweis auf mögliche Betroffenheit über die Lieferkette nach § 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG
  • Nachvollziehbare Begründung des Ergebnisses

Was Sie nicht erhalten

  • Keinen Anruf. Wir benötigen Ihre Telefonnummer nicht.
  • Keine automatische Aufnahme in einen Verteiler. Der Regulatorik-Radar ist gesondert und freiwillig.
  • Keine Rechtsberatung. Der Selbstcheck ist eine technische Vorprüfung.

Lieber direkt sprechen?

Schreiben Sie an kontakt@soventra.de. Wir antworten innerhalb eines Werktags.

Keine Rechtsberatung gem. RDG. Für eine rechtsverbindliche Beurteilung empfehlen wir eine Fachanwaltsqualifikation für IT-Recht.

NIS-2 Betroffenheits-Analyse anfordern

Füllen Sie das Formular aus, um eine erste Einschätzung Ihrer Betroffenheit zu erhalten.

1. Kritischer Sektor (Betreiber kritischer Anlagen / Besondere Wichtigkeit)? *

2. Wichtiger Lieferant / Dienstleister für KRITIS-Unternehmen? *

3. Bereits Vorkehrungen für Incident Reporting getroffen? *

Und danach?

Der Selbstcheck ist kostenfrei und bleibt es. Er ersetzt keine belastbare Prüfung, sondern sagt Ihnen, ob eine solche notwendig ist.

Ergibt die Einschätzung eine Betroffenheit, ist der NIS-2 Betroffenheits-Check der nächste Schritt: ein schriftlicher Bericht mit Gap-Analyse aller zehn Mindestmaßnahmen und priorisiertem Maßnahmenplan, in fünf Arbeitstagen, für 1.900 € netto.

Wir melden uns nur, wenn Sie es wünschen. Ein Ergebnis „betroffen" führt nicht automatisch zu einem Verkaufsgespräch.